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B1/B2-Visum USA
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Antragsprozess
Wir haben bereits über 100.000 Reisenden geholfen, ihre Reisedokumente zu erhalten. So funktioniert es.
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Zertifizierte Experten
Einen Visumantrag allein zu stellen ist oft sehr verwirrend. Wir prüfen Ihren Antrag und Ihre Begleitdokumente mit Expertenblick. Wir erkennen jeden möglichen Fehler vor der endgültigen Einreichung, um Ihre Genehmigungschancen zu verbessern.
Persönlicher Support
Keine Sorge, wir sind für Sie da. Unser vereinfachter Antragsprozess ist in 13 Sprachen verfügbar, und unser Support-Team begleitet Sie durch den gesamten Antrag. So läuft alles reibungslos und zuverlässig.
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Wir sind für Sie da! Unser Support-Team beantwortet gern alle Fragen zum Antrag und zu den Voraussetzungen.
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Das sagen unsere Kunden
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Wir haben Reisenden aus über 50 Ländern geholfen, ihr Visum schnell und sicher zu erhalten.
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Häufige Fragen
Das B1 gilt für geschäftliche Aktivitäten wie Meetings, Konferenzen oder Vertragsverhandlungen. Das B2 gilt für Tourismus, Familienbesuche, medizinische Behandlungen oder die Teilnahme an Veranstaltungen wie Hochzeiten. Die meisten Antragstellenden erhalten ein kombiniertes B1/B2-Visum, das beide Zwecke abdeckt.
Ja. Die meisten Antragstellenden erhalten ein kombiniertes B1/B2-Visum, sodass Sie sich nicht für einen Zweck entscheiden müssen. Sie können dasselbe Visum auf einer Reise für Geschäftsmeetings und auf einer anderen für einen Familienbesuch oder Urlaub nutzen, solange Ihre Reise im Rahmen der jeweiligen Kategorie bleibt.
Ja, das ist möglich. Sie können bei der US-Einwanderungsbehörde U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) eine Verlängerung beantragen, müssen dies jedoch vor Ablauf Ihres genehmigten Aufenthalts tun. Eine Verlängerung ist nicht garantiert.
Nur eingeschränkt. Kurze, informelle Kurse, die nicht auf einen Abschluss angerechnet werden (zum Beispiel ein kurzer Freizeitkurs), sind in der Regel erlaubt, ein Vollzeitstudium oder ein Studium mit Abschluss jedoch nicht. Wenn Sie längerfristig studieren möchten, benötigen Sie stattdessen ein Studentenvisum.
Nein. Das B1/B2-Visum erlaubt weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit für einen US-Arbeitgeber und auch keine Vergütung durch ein US-Unternehmen. Wer mit diesem Visum arbeitet, gefährdet seine aktuellen und künftigen Reisen in die USA.
Nein. Mit einem Visum können Sie zu einem US-Einreisehafen reisen und dort die Einreise beantragen. Die endgültige Entscheidung trifft bei Ihrer Ankunft die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP).
Ja, solange Ihr B1/B2-Visum noch gültig ist und Sie noch Einreisen übrig haben. Die Anzahl der Einreisen hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab und ist auf Ihrem Visum angegeben. Bei einem Visum für mehrfache Einreise können Sie die USA nach einer kurzen Reise nach Kanada oder Mexiko verlassen und ohne neues Visum wieder einreisen.
Ob Sie für die Einreise nach Kanada oder Mexiko ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Prüfen Sie die Einreisebestimmungen dieser Länder daher gesondert. Ihr US-Visum hat darauf keinen Einfluss.