Kenia eTA
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Antragsprozess
Wir haben bereits über 100.000 Reisenden geholfen, ihre Reisedokumente zu erhalten. So funktioniert es.
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Zertifizierte Experten
Einen Visumantrag allein zu stellen ist oft sehr verwirrend. Wir prüfen Ihren Antrag und Ihre Begleitdokumente mit Expertenblick. Wir erkennen jeden möglichen Fehler vor der endgültigen Einreichung, um Ihre Genehmigungschancen zu verbessern.
Persönlicher Support
Keine Sorge, wir sind für Sie da. Unser vereinfachter Antragsprozess ist in 13 Sprachen verfügbar, und unser Support-Team begleitet Sie durch den gesamten Antrag. So läuft alles reibungslos und zuverlässig.
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Wir sind für Sie da! Unser Support-Team beantwortet gern alle Fragen zum Antrag und zu den Voraussetzungen.
TRUSTPILOT
Das sagen unsere Kunden
Weltweit geschätzt
Wir haben Reisenden aus über 50 Ländern geholfen, ihr Visum schnell und sicher zu erhalten.
Wettbewerber
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Häufige Fragen
Ja. Seit Januar 2024 stellt Kenia keine klassischen Visa und keine Visa bei Ankunft mehr aus. Die eTA ist nun für die meisten Reisenden die einzige Möglichkeit, eine vorab genehmigte Einreise zu erhalten.
Nein. Staatsangehörige der Länder der Ostafrikanischen Gemeinschaft (Burundi, Demokratische Republik Kongo, Ruanda, Südsudan, Tansania und Uganda) sind davon befreit, ebenso Staatsangehörige der meisten anderen afrikanischen Länder. Ausnahmen sind Somalia und Libyen: Deren Staatsangehörige benötigen weiterhin eine eTA. Auch Staatsangehörige einiger karibischer und pazifischer sowie weiterer nicht afrikanischer Länder sind befreit. Alle anderen benötigen eine eTA.
Die eTA für Kenia gilt in der Regel für eine einmalige Einreise. Wenn Sie kurz Burundi, die Demokratische Republik Kongo, Ruanda, den Südsudan, Tansania oder Uganda besuchen, bleibt sie für die Wiedereinreise nach Kenia gültig. Für jedes andere Land benötigen Sie für die Rückkehr eine neue eTA sowie die jeweils erforderliche Einreisegenehmigung dieses Landes.
Ja, die eTA gilt sowohl für touristische als auch für geschäftliche Reisen sowie für andere Kurzaufenthalte, etwa Familienbesuche.
Nein. Jedes Kind, auch Säuglinge, benötigt eine eigene eTA. Kinder sind nicht im Antrag eines Elternteils enthalten, daher muss die eTA separat beantragt werden.