Dreißig Tage vergehen schnell. Erst recht auf Bali. Oder Lombok. Oder irgendwo sonst in Indonesien — das Land hat eine besondere Gabe, Reisepläne aufzusaugen. Die gute Nachricht: Das elektronische Visa on Arrival lässt sich einmal um weitere 30 Tage verlängern, ohne dass du das Land verlassen musst. Die weniger gute Nachricht: Seit Mai 2025 gehört dazu ein persönlicher Termin beim Einwanderungsamt — etwas, womit viele nicht gerechnet haben. Hier steht, was du wissen musst, bevor deine ersten 30 Tage ablaufen.
Was dir das eVOA eigentlich gibt
Das elektronische Visa on Arrival erlaubt Reisenden aus teilnahmeberechtigten Ländern, ein Touristenvisum online vor der Einreise zu beantragen. Ab dem Tag deiner Einreise hast du 30 Tage. Eine Verlängerung ist möglich — damit kommst du auf insgesamt 60 Tage — und das ist die absolute Obergrenze. Keine zweite Verlängerung, kein Umweg drum herum. Nach 60 Tagen musst du ausreisen.
Die Verlängerung gilt ausschließlich für deinen weiteren Aufenthalt. Wenn du Indonesien während der Verlängerungsfrist verlässt und zurückkehren möchtest, musst du ein neues eVOA von Grund auf neu beantragen. Wichtig zu wissen, falls du einen Tagesausflug nach Singapur oder einen Kurztrip nach Malaysia planst.
Ob die Verlängerung genehmigt wird, liegt technisch gesehen im Ermessen der Einwanderungsbehörde — eine Formulierung, die gleichzeitig alles und nichts sagt. In der Praxis werden Touristen, die aus nachvollziehbaren Gründen verlängern möchten, offenbar selten abgelehnt. Indonesische Einwanderungsbehörden veröffentlichen jedoch keine Genehmigungsquoten, und Erfahrungsberichte aus Reiseforen ersetzen keine offizielle Auskunft. Wenn deine Situation ungewöhnlich ist — du bist bereits sehr lange im Land, hattest frühere Einreiseprobleme oder deine Unterlagen sind unvollständig — geh nicht davon aus, dass die Verlängerung automatisch klappt.
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Wer verlängern kann — und was schiefgehen kann
Wenn du mit einem eVOA eingereist bist, bist du grundsätzlich antragsberechtigt. Drei Dinge können es komplizieren.
Erstens: Du musst bei den indonesischen Einwanderungsbehörden in gutem Stand sein. Wer auch nur einen Tag überzogen hat, muss zuerst Bußgelder begleichen — und dieser Verstoß wird wahrscheinlich bei der Genehmigungsentscheidung berücksichtigt.
Zweitens: Das eVOA gilt nur an bestimmten internationalen Flughäfen und Seehäfen. Wer über einen anderen Grenzübergang eingereist ist, konnte diesen Visatyp ohnehin nicht nutzen — und dieser Verlängerungsprozess gilt entsprechend nicht.
Drittens: der Zeitpunkt. Zu spät zu beantragen schafft ein Problem, das schwerer zu lösen ist als das, das du ursprünglich vermeiden wolltest.
Was ist mit Kindern? Minderjährige, die mit ihrem eigenen Reisepass reisen, brauchen jeweils einen eigenen Verlängerungsantrag — das Verfahren ist identisch. Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, kann die Einwanderungsbehörde eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils verlangen. Das wird nicht immer eingefordert, aber es ist besser, sie dabei zu haben.
Der Antrag Schritt für Schritt
Beginne online. Gehe auf die offizielle Website der indonesischen Einwanderungsbehörde und suche den Bereich für Visaverlängerungen. Mit deiner Reisepassnummer, Staatsangehörigkeit und deinem Geburtsdatum rufst du deinen bestehenden eVOA-Datensatz ab. Füll das Verlängerungsformular aus, zahle die Gebühr — derzeit IDR 850.000, umgerechnet ca. 50 € (ca. 47 CHF) zum aktuellen Kurs — und du erhältst eine Bestätigung. Bezahlt wird per Kredit- oder Debitkarte.
Dann kommt der Teil, der viele überrascht.
Seit Mai 2025 müssen Verlängerungsantragsteller persönlich bei der zuständigen Einwanderungsbehörde erscheinen, um biometrische Daten zu erfassen: Fingerabdrücke und ein Foto. Ältere Anleitungen erwähnen das nicht — es ist eine neue Regelung. Du musst einen Termin vereinbaren und persönlich erscheinen. Geh nicht davon aus, dass alles online erledigt werden kann.
Die Bearbeitung dauert nach dem biometrischen Termin in der Regel 3–7 Werktage. Nach der Genehmigung solltest du dein aktualisiertes eVOA-Dokument gut zugänglich speichern — auf dem Handy, als Ausdruck, am besten beides. Bei der Ausreise kann es verlangt werden.
Was du mitbringen musst — und was die offizielle Anleitung verschweigt
Die Dokumentenliste: dein Reisepass (mindestens sechs Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig), eine Kopie deiner ursprünglichen eVOA-Genehmigung, ein Nachweis deiner Unterkunft sowie ein Weiter- oder Rückflugticket.
„Unterkunftsnachweis" klingt einfach. Ist es nicht immer. Hotelbuchungen sind unproblematisch. Wenn du bei Freunden wohnst, variiert je nach Behörde, was als Nachweis gilt — die offizielle Anleitung gibt dazu keine brauchbare Auskunft. Eine flexible Buchungsbestätigung ist besser als gar nichts.
Kontoauszüge und ein Reiseplan können ebenfalls angefordert werden. Oft werden sie es nicht. Bring sie trotzdem mit.
Wenn dein Reisepass bald abläuft: Die indonesische Einwanderungsbehörde erteilt keine Verlängerung für einen Reisepass, dessen Gültigkeit kurz vor dem Ende steht. Du brauchst mindestens sechs Monate Restgültigkeit über das Ausreisedatum hinaus. Liegt dein Reisepass zeitlich knapp, kümmer dich zuerst darum — sowohl deutsche als auch schweizerische Staatsangehörige können sich an ihre jeweilige Botschaft in Jakarta wenden.
Wenn du deinen Reisepass verlierst: Melde den Verlust bei der deutschen bzw. schweizerischen Botschaft in Jakarta und lass dir ein Notreisedokument ausstellen. Die Verlängerung ist an deine Reisepassnummer gebunden — ein verlorener Reisepass bedeutet, von vorne anzufangen. Wende dich an die Einwanderungsbehörde, bevor dein aktuelles Visum abläuft.
Den Zeitplan nicht dem Zufall überlassen
Beantrage die Verlängerung mindestens 14 Tage vor Ablauf deines aktuellen Visums. Das gibt genug Puffer für Verzögerungen und eventuelle Rückfragen beim Einwanderungsamt.
Das Bußgeld bei Überziehen beträgt IDR 1.000.000 pro Tag — ca. 59 € (ca. 55 CHF) — ohne Obergrenze. Es wird am Flughafen vor dem Einsteigen bezahlt. Bei genug verpassten Tagen droht außerdem ein Einreiseverbot. Das ist kein theoretisches Risiko; echte Reisende werden bei der Ausreise regelmäßig damit konfrontiert.
Beantrag rechtzeitig.
Häufige Fragen
F: Wie lange darf ich mit einer eVOA-Verlängerung in Indonesien bleiben?
A: Das eVOA gibt dir 30 Tage. Du kannst es einmal um weitere 30 Tage verlängern, also insgesamt 60 Tage. Danach gibt es keine weiteren Verlängerungen — du musst Indonesien verlassen.
F: Was kostet die Verlängerung des indonesischen eVOA?
A: Die Gebühr beträgt derzeit IDR 850.000, umgerechnet ca. 50 € (ca. 47 CHF) zum aktuellen Kurs. Die Zahlung erfolgt online per Kredit- oder Debitkarte. (Wechselkurse ändern sich; die Euro- und Franken-Beträge dienen als Orientierung.)
F: Muss ich für die Verlängerung meines indonesischen eVOA persönlich erscheinen?
A: Ja. Seit Mai 2025 ist ein persönlicher Termin bei einer lokalen Einwanderungsbehörde zur Erfassung biometrischer Daten — Fingerabdrücke und Foto — verpflichtend. Der Prozess beginnt online, aber der persönliche Termin ist nicht optional.
F: Wann sollte ich die Verlängerung meines indonesischen eVOA beantragen?
A: Mindestens 14 Tage vor Ablauf deines aktuellen Visums. Die Bearbeitung dauert nach dem biometrischen Termin etwa 3–7 Werktage. Das Bußgeld bei Überziehen beträgt IDR 1.000.000 pro Tag — riskier das nicht.
F: Kann ich Indonesien während der Verlängerungsfrist verlassen und zurückkehren?
A: Nein. Die Verlängerung gilt nur für deinen weiteren Aufenthalt. Wenn du ausreist und zurückkehren möchtest, musst du ein neues eVOA von Grund auf neu beantragen.
F: Welche Dokumente brauche ich für die Verlängerung?
A: Deinen Reisepass (mindestens sechs Monate über das Ausreisedatum gültig), eine Kopie deiner ursprünglichen eVOA-Genehmigung, einen Unterkunftsnachweis und ein Weiter- oder Rückflugticket. Kontoauszüge und ein Reiseplan können verlangt werden, sind aber nicht immer erforderlich.
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